Für Fragen bezüglich Reparatur, Wartung, UVV-Prüfung und möglichen Serviceterminen, rufen Sie uns gerne unter 08245/7744990 an.
UVV-Prüfung
Gabelstapler, Hubwagen und Arbeitsbühnen sollten im Abstand von längstens einem Jahr nach FEM 4.004 durch einen Sachkundigen geprüft werden. So können mögliche Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie größeren Schaden anrichten.
Gabelstapler mit Verbrennungsmotoren müssen sich zusätzlich einer Abgasuntersuchung unterziehen.
Bei Treibgasstaplern wird die Prüfung nach DGUV Vorschrift 79 halbjährlich durchgeführt und die Gasanlage muss jährlich auf ihre Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Für Dieselstapler muss die Abgasprüfung nach TRGS554 jährlich durchgeführt werden.